Allgemeine Informationen

Überprüfung der Niederschlagswassergebühr in Münster

Die Gemeindeverwaltung Münster bittet um Mitwirkung aller Grundstückseigentümer bis 31. Oktober 2024

Die Gemeinde Münster erhebt seit dem 1. Januar 2013 die Gebühren zur Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Hierbei wird die Einleitung von Schmutzwasser mittels Wasserzähler ermittelt, die Niederschlagswassergebühr auf Grundlage der bebauten sowie befestigten Grundstücksflächen.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch bei diversen Grundstücken Änderungen ergeben – zum Beispiel den Bau von Schuppen oder Carports, die Umgestaltung von Zufahrten, den Austausch von Asphalt gegen Pflaster, die Aufstellung von Regenfässern oder den Einbau von Zisternen zur Gartenbewässerung. Ebenfalls sind Neubaugebiete entstanden, die teils noch nicht erfasst sind. Außerdem wurden die Stärken und Schwächen der bisherigen Erhebung erkannt, was nun zu einer geänderten Veranlagung und gleichzeitigen Überprüfung der Niederschlagswassergebühr führt.

Unter anderem wird der sogenannte mittelere Grundstücksabflussbeiwert eingeführt. Dieser ermöglicht es, dass zukünftig nicht mehr jede Flächenveränderung der Gemeinde angezeigt werden muss.

Keine zusätzliche Gebühr!

Wichtig für die Eigentümerinnen und Eigentümer ist, dass aufgrund der Überprüfung keine zusätzliche Gebühr erhoben wird. Die bestehende Gebühr wird lediglich an die heutigen Grundstücksverhältnisse angepasst. Dies kann gegebenenfalls jedoch dazu führen, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer etwas mehr Niederschlagswassergebühren bezahlen müssen, andere etwas weniger.

Die Umsetzung wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Kommunal-Consult Becker AG aus Pohlheim stattfinden. Hierzu befinden sich die Vorarbeiten bereits in vollem Gange. Um die Veränderung der versiegelten Flächen zu ermitteln, wird auf Luftbildaufnahmen zurückgegriffen. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von Computersoftware die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt.

Mitwirkungsmöglichkeit durch Anhörungsbögen

Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den Grundstückseigentümern am 30. August 2024 in einem Anhörungsbogen durch die Gemeinde zugesandt. Da auf Grund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort etwas abweichen könnten, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, Änderungen im Anhörungsbogen einzutragen.

Dabei sollten die bereits eingetragenen Angaben im Anhörungsbogen kontrolliert und dann evtl. erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen vorgenommen werden.

Dabei werden Ihnen nach Versand der Anhörungsbögen umfangreiche Hilfestellungen im Rahmen einer Service-Line sowie mehrerer Bürgersprechstunden angeboten.

Der Anhörungsbogen ist nur bei Änderungswünschen von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu unterschreiben und bis 31. Oktober 2024 an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden. Werden Anhörungsbögen nicht zurückgesandt, geht die Gemeinde Münster davon aus, dass die angesetzten Flächen zutreffen und die Gebühren entsprechend berechnet werden können.

Wie hoch der Gebührensatz künftig sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Summe der versiegelten Flächen für das gesamte Gemeindegebiet vorliegen. Die Gemeinde Münster wird zum Ende des Jahres die entsprechenden Beschlüsse fassen, so dass ab 2025 die geänderte Niederschlagswassergebühr ausgewiesen wird.